Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung Am 12.4.2012 wurde die Niedersächsische Bauordnung veröffentlicht, sie tritt am 31.10.2012 in Kraft. Damit führt Niedersachsen als 10. Bundesland in Deutschland die Rauchwarnmelderpflicht ein. Ab dem 31.10.2012 müssen in allen Neubauten die Melder installiert werden. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. In §44, Abs. 5 der Nds. BauO werden Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum, Kinderzimmer und in jedem Flur der als Rettungsweg genutzt wird gefordert.
Quelle: Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 5321
Unterschied Rauchwarnmelder Baumarkt und Rauchwarnmelder der neuen Generation:
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