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Mitarbeiterschulungen für den richtigen Einsatz von Kleinlöschgeräten.

Schulungstermine für
Brandschutzhelfer und
Brandschutzunterweisung

erhalten Sie auf Anfrage.

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Mitarbeiterschulungen

Brandschutzunterweisungen

Um einen Entstehungsbrand erfolgreich zu bekämpfen ist der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten wichtig. Einen Entstehungsbrand in seiner Anfangsphase zu bekämpfen und zu löschen kann unter Umständen den Fortbestand Ihres Betriebes gewährleisten. Sich erst im Schadensfall mit der Handhabung eines Feuerlöschers oder eine Löschdecke zu beschäftigen ist unmöglich. In einem Drittel aller Brände im industriellen Bereich entsteht eine Schadensumme von jeweils mehr als 500.000 €.

Deswegen sind Schulungen in Sachen Brandschutz nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitsschutzgesetz (§10) schreibt jedem Arbeitgeber eine Schulung seiner Angestellten in Notfallmaßnahmen vor.

Die Arbeitstätten-Richtlinie A2.2 als Konkretisierung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordern eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten in den Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie dem Verhalten im Gefahrenfall. Weiterhin wurde in der A2.2 festgelegt, dass mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Teil dieser Ausbildung muss auch eine praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen sein.

Und genau da setzten wir an!

In kleinen Gruppen schulen wir  Sie und Ihre Angestellten sowohl theoretisch als auch praktisch in den Bereichen:

  • Gefahren von Feuer und Brandrauch
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Korrekter Einsatz von Kleinlöschgeräten
  • Maßnahmen zur Brandverhütung

Auf Wunsch beraten wir Sie parallel dazu, mit welchen weiteren Maßnahmen sie den Brandschutz in Ihrem Betrieb anpassen und verbessern können. Für Sie und Ihre Angestellten entsteht keinerlei Mühe oder Aufwand. Zum theoretischen Teil  wird lediglich eine entsprechende Räumlichkeit benötigt. Die notwendige Präsentationstechnik mit Laptop, Beamer und Schulungsmaterial bringen wir mit. In der praktischen Unterweisung kommen wiederverwendbare Übungsfeuerlöscher, sowie ein gasbetriebener Brandsimulator zum Einsatz. Dadurch entstehen keinerlei Verschmutzungen, Umweltschäden oder teuer zu entsorgender Brandschutt.

Jede(r) Teilnehmer(-in) erhält im Anschluss eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

Erlangtes Wissen muss stets auf aktuellem Stand und erneut ins Gedächtnis gerufen werden (siehe oben, ASR 2.2, jährliche Schulungen). Hier setzen Wiederholungsschulungen an. Wir bieten ihnen an diese Auffrischung  kompetent und zuverlässig durchzuführen.

Mitarbeiterausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Sie möchten die Überwachung des Brandschutzes an einen Mitarbeiter aus ihrem Unternehmen übertragen? Kein Problem! Wir bieten ihnen eine umfangreich und interessant gestaltete Schulung, die Sie kompetent auf die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten vorbereitet.

Diese Schulung gliedert sich in die folgenden Bereiche, die in 64 Unterrichtseinheiten vermittelt werden:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Brandlehre 
  3. Brand- und Explosionsgefahren
  4. Baulicher Brandschutz
  5. Anlagentechnischer Brandschutz
  6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  7. Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  8. Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  9. Abschlussprüfung

Die Schulung ist entsprechend der DGUV 205-003 Richtlinie aufgebaut. Sollten wir ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns über die unten angegebenen Daten oder das Kontaktformular. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Termine, die nähere Gestaltung des Lehrgangs oder den Kostenumfang des Lehrgangs.
 

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Telefon 04941 - 9919000

Tel. 04941 - 99420 - 0

 

 

Telefon 04941 - 9919000

zum Kontaktformular

 

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