Rauchmelder

Jedes Jahr sterben allein in Deutschland ca. 600 Menschen an den Folgen eines Brandes. Die meisten davon im Schlaf während der Nachtstunden.

Leider existieren diesbezüglich immer noch viele Irrtümer in der Bevölkerung:
 

„Ich werde durch das Feuer frühzeitig geweckt!“

Die durch ein Feuer erzeugten Geräusche sind, gerade im Anfangsstadium, keineswegs immer laut genug, einen Menschen zu wecken.

„Der Rauch ist nicht so gefährlich, eher das Feuer!“

Die meisten Brandopfer sind nachweislich nicht durch direkte Einwirkung von Feuer und Hitze, sondern durch den stark giftigen Brandrauch ums Leben gekommen. Bereits drei Atemzüge in verrauchter Umgebung reichen aus, um handlungsunfähig bzw. bewusstlos zu werden. Schon ca. 10 Atemzüge können zum Tode führen.

„Ich komme schon schnell genug aus dem Haus, wenn es brennt“

Brandrauch führt nicht nur zu kraftraubenden Atembeschwerden. Er behindert auch massiv die Sicht. Hinzu kommen Angst- und Stressreaktionen. Wer jetzt einmal unglücklich stolpert, der verliert schnell jegliche Orientierung im Raum. Die vermeindliche „Reserve“ durch anhalten der Luft reicht in der Regel nicht aus, um in einer solchen Paniksituation das Haus verlassen zu können.

Und wir sprechen hier nur von der Selbstrettung. Was ist mit der Warnung und Rettung Ihrer Familienangehörigen?

„Die Feuerwehr ist ja schnell da!“

Das ist grundsätzlich richtig. Aber wer alarmiert die Feuerwehr, wenn Sie bewusstlos sind, Ihr Nachbar seelenruhig schläft und niemand in der Umgebung Ihres Hauses den Vorfall bemerkt?  

Brände in Gebäuden werden, gerade nachts, erst sehr spät von außen wahrgenommen.

Wer bis dahin sein Haus nicht verlassen hat, für den kommt auch die „schnelle Hilfe durch die Feuerwehr“ leider oftmals zu spät.

Die Rauchwarnmelder-Experten der BSA Nord OHG empfehlen Geräte mit folgender Ausstattung:

  • Batteriewechsel-Signal (min. 30 Tage vor endgültigem Leistungsverlust)
  • Selbsttestfunktion – zur Kontrolle aller wichtigen Funktionen
  • 10 Jahre Gewährleistung – zur Sicherstellung einer langen Lebensdauer
  • Alarm-Stopp-Funktion zum Unterbrechen von Fehl-/Täuschungsalarmierungen
  • Lithium-Energieversorgung – für langen und ökonomischen Betrieb
  • Funkvernetzung-Option – für die Sicherheit auf größeren Distanzen

Nur funktionsfähige Rauchwarnmelder können Sie vor Brandrauch warnen.

Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen

Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Am 12.4.2012 wurde die Niedersächsische Bauordnung veröffentlicht, sie tritt am 31.10.2012 in Kraft.

Damit führt Niedersachsen als 10. Bundesland in Deutschland die Rauchwarnmelderpflicht ein. Ab dem 31.10.2012 müssen in allen Neubauten die Melder installiert werden. 
In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. In §44, Abs. 5 der Nds. BauO werden Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum, Kinderzimmer und in jedem Flur der als Rettungsweg genutzt wird gefordert.

Quelle: Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 5321