Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

gemäß DGUV Information 205-003

Als Brandschutzbeauftragter übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Funktion in Ihrem Betrieb.

Ihr Wissen sollten Sie durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen aktuell halten. Gemäß DGUV Information 205-003 sind Sie verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden zu besuchen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Fortbildungsstunden zusammen mit Brandschutzbeauftragten anderer Betriebe bei uns zu besuchen und mit diesen in Kontakt zu kommen. Sie erhalten einen Einblick in geänderte technische Regeln und Gesetze sowie über neue Entwicklungen im Bereich Brandschutz. Gerne gehen wir auch auf individuelle Fragestellungen ein, die Sie bitte vorab an uns senden können.

Termine nach Vereinbarung, Anfragen bitte per Mail an info@bsanord.de oder telefonisch unter 04941 / 99 42 00. Vielen Dank!