Auffrischung für Brandschutzhelfer

gemäß DGUV Information 205-003

Als Brandschutzhelfer übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Funktion in Ihrem Betrieb, für die Sie sich regelmäßig auf den neuesten Stand bringen sollten.

Die DGUV - Vorschrift 205-023 - "Brandschutzhelfer" empfiehlt ausgebildeten Brandschutzhelfern sich alle 3-5 Jahre fortzubilden, um auf dem aktuellen Stand der Regelungen zu bleiben. Viele Gesetze, Vorschriften und Verordnungen werden regelmäßig novelliert, in jüngster Zeit beispielsweise die Fluchtwegskennzeichnung (ASR 1.3) oder der Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS)

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Fortbildungsstunden zusammen mit Brandschutzhelfern anderer Betriebe bei uns zu besuchen und mit diesen in Kontakt zu kommen. Sie erhalten einen Einblick in geänderte technische Regeln und Gesetze sowie über neue Entwicklungen im Bereich Brandschutz. Gerne gehen wir auch auf individuelle Fragestellungen ein, die Sie bitte vorab an uns senden können.

Anmeldungen bitte per Mail an info@bsanord.de oder telefonisch unter 04941 / 99 42 00. Vielen Dank!

Termin:

  • 21.02.2024 ► 09:00 - 12:30 Uhr
  • 13.05.2024 ► 09:00 - 12:30 Uhr