Brandschutzhelfer

ASR A2.2

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A2.2 aus dem Jahr 2022 wird festgesetzt wieviel Brandschutzhelfer jeder Betrieb oder jede Einrichtung vorhalten soll.

ASR A2.2

7.3 (2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Zusätzlich werden im Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber z.B. verpflichtet, für Brandfälle und Evakuierung, Personen zu benennen, die bestimmte Aufgaben zu übernehmen haben.

Brandschutzhelfer tragen zur betrieblichen Sicherheit bei. Durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z.B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) werden Personen- und Sachschäden vermieden.

Wir bieten Ihnen an, eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß der ASR A.2.2 in einem Tageslehrgang bei uns zu absolvieren.

Anmeldungen bitte per Mail an info@bsanord.de oder telefonisch unter 04941 / 99 42 00. Vielen Dank!

Termine:

  • 25.03.2025 ► 09:00 - 14:30 Uhr